Kosten eines privaten Repetitoriums als Mehrbedarf

Können Kosten für ein privates juristisches Repetitorium als Mehrbedarf geltend gemacht werden?

Kann von Studenten an einer Universität ein kostenloses juristisches Repetitorium besucht werden, so sind Kosten für ein privates Repetitorium nicht als Mehrbedarf anzusehen.

Im vorliegenden Fall studiert die 1988 geborene Tochter Rechtswissenschaften im sechsten Fachsemester. Seit September 2012 nimmt sie an einem privaten juristischen Repetitorium teil, um sich auf das Erste Juristische Examen vorzubereiten. Hierdurch entstehen monatliche Kosten in Höhe von 190 Euro.

Müssen Fahrtkosten bei Auszubildenden berücksichtigt werden?

Kann ein unterhaltsberechtigtes Kind, welches sich in der Ausbildung befindet, zur Arbeit entstehende Fahrtkosten neben der Pauschale für ausbildungsbedingten Mehrbedarf geltend machen?

Grundsätzlich kann ein unterhaltsberechtigtes Kind im Hinblick auf seine Ausbildung notwendige Fahrtkosten zum Ausbildungsort und seine ihm zustehende Pauschale für ausbildungsbedingten Mehrbedarf nebeneinander geltend machen. Das eigene Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes mindert jedoch die Bedürftigkeit. Mithin auch den Anspruch auf Unterhalt.