Können Unterhaltsvereinbarungen, die nach der Dreiteilungsmethode des BGH zustande gekommen sind, angepasst werden? Ab wann ist dies möglich und bedarf es spezieller Voraussetzungen?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.2011 ist die Dreiteilungsmethode des BGH verfassungswidrig. Die Vereinbarungen über Unterhalt unterliegen hinsichtlich einer Anpassung den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Eine Anpassung ist für Unterhaltszeiträume ab 1.2.2011 möglich.
Vorliegend waren die Eheleute seit 1962 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei volljährige Kinder hervorgegangen. Streitgegenstand ist nachehelicher Unterhalt ab dem 30.7.2008.