Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.11.2012
Az.: II-8 UF 14/12
Die Parteien streiten um die Zahlung von Elternunterhalt.
Die Mutter der Antragsgegnerin lebt in einem Alten- und Pflegeheim in Südlohn. Da die Heimkosten weder durch die Rente der Mutter oder deren Vermögen noch durch Versicherungsleistungen vollständig abgedeckt werden können, gewährte die Antragsstellerin monatliche Hilfe zur Pflege in Höhe von 1638 € zur Deckung der Heimkosten. Die Geschwister der Antragsgegnerin wurden an den Kosten beteiligt, von der Antragsgegnerin verlangte die Antragsstellerin, dass sich diese in Höhe von 113 € an den Heimkosten beteiligt.
Die Antragsgegnerin verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis darauf, dass sie nicht leistungsfähig sei, da sie lediglich einem 400 €-Job nachgehen würde. Der Mann der Antragsgegnerin ist berufstätig, beide bewohnen gemeinsam ein Eigenheim.