Können Kosten für ein privates juristisches Repetitorium als Mehrbedarf geltend gemacht werden?
Kann von Studenten an einer Universität ein kostenloses juristisches Repetitorium besucht werden, so sind Kosten für ein privates Repetitorium nicht als Mehrbedarf anzusehen.
Im vorliegenden Fall studiert die 1988 geborene Tochter Rechtswissenschaften im sechsten Fachsemester. Seit September 2012 nimmt sie an einem privaten juristischen Repetitorium teil, um sich auf das Erste Juristische Examen vorzubereiten. Hierdurch entstehen monatliche Kosten in Höhe von 190 Euro.