Im Sorgerecht kam es durch eine gesetzliche Änderung am 19.5.2013 zu einer Besserstellung für Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.
Ihnen wird der Zugang zu dem Sorgerecht erleichtert. Beide Elternteile tragen seit dem 19.05.2013 die elterliche Sorge gemeinsam. Dies ist lediglich dann nicht der Fall, wenn das Kindeswohl dem entgegensteht.
Um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären, sieht die Gesetzesänderung ein abgestuftes Verfahren vor.