Die Immobilie nach der Scheidung

„Die Immobilie nach der Scheidung“
Gastbeitrag der Rechtsanwaltskanzlei Kieppe, Münster
Internet: www.online-scheidung-deutschland.de

Das gemeinsame Haus ist für viele Ehepaare der größte Vermögensposten und somit von zentraler Bedeutung bei der Scheidung. Da die meisten Paare bei ihrer Eheschließung auf einen Ehevertrag verzichten, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Demnach wird das Haus bei der der Berechnung des Zugewinns als Vermögenswert berücksichtigt.
Die Ehegatten können aber weiter Eigentümer des Hauses bleiben, da der Zugewinnanspruch ein reiner Geldanspruch ist. Allerdings ist dies in den meisten Fällen gar nicht gewünscht, sodass das Haus „geteilt“ werden muss.

Die Teilung des Hauses kann unterschiedlich aussehen.
In manchen Fällen wird eine sogenannte Realteilung vereinbart, wobei das Haus in zwei Eigentumswohnungen umgebaut wird und jeder eine Wohnung bekommt. Da sich nicht jedes Haus zum Teilen eignet kommt es schon eher vor, dass das gemeinsame Haus verkauft wird und der Erlös dann zwischen den Ehegatten geteilt wird. Weiter kann auch ein Ehegatte das Haus behalten und darin wohnen wollen. Dann kauft er dem Ehepartner das Haus ab oder zahlt an den Anderen eine Nutzungsentschädigung.

Nur wie ermittelt man den Wert des Hauses?
Im Normalfall empfehlen die jeweiligen Anwälte, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser ermittelt den Wert des Hauses dann auf den Stichtag, also den Tag, an dem die Scheidung eingereicht wurde.

Abschließend ist noch zu sagen, dass eine Versteigerung der Immobilie wohl die wirtschaftlich schlechteste Lösung ist.