Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht

Nach der Scheidung von Eheleuten kommt es vor, dass der eine Ehepartner dem anderen Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Sind durch eine Scheidung auch Kinder betroffen, wird der nichtbetreuende Elternteil dem Kind ebenfalls zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein. Doch was geschieht, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Vielen Unterhaltsverpflichteten ist nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen. Nach § 170 Abs. 1 StGB macht sich derjenige strafbar, der sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre.