Lottogewinn fällt trotz langjähriger Trennung in Zugewinnausgleich

Ein in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn fällt in den Zugewinnausgleich, auch wenn das Ehepaar seit fast 9 Jahren getrennt lebt.

Im Juli 1971 schlossen die Beteiligten des Rechtsstreits die Ehe. Aus ihr gingen insgesamt drei Kinder hervor. Nach der Trennung im August 2000, spätestens seit dem Jahr 2001, lebte der Mann mit seiner jetzigen Partnerin zusammen. Im November 2008 gewann der Mann zusammen mit der jetzigen Partnerin im Lotto einen Betrag von über 950.000 €. Auf den Scheidungsantrag, zugestellt am 31. Januar 2009, wurde die Ehe am 23. Oktober 2009 rechtskräftig geschieden. Der Mann wurde zur Unterhaltsleistung an seine ehemalige Frau bis März 2014 verpflichtet. Die Exfrau machte nunmehr Zugewinnausgleich geltend.