Die Immobilie nach der Scheidung

„Die Immobilie nach der Scheidung“
Gastbeitrag der Rechtsanwaltskanzlei Kieppe, Münster
Internet: www.online-scheidung-deutschland.de

Das gemeinsame Haus ist für viele Ehepaare der größte Vermögensposten und somit von zentraler Bedeutung bei der Scheidung. Da die meisten Paare bei ihrer Eheschließung auf einen Ehevertrag verzichten, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Demnach wird das Haus bei der der Berechnung des Zugewinns als Vermögenswert berücksichtigt.
Die Ehegatten können aber weiter Eigentümer des Hauses bleiben, da der Zugewinnanspruch ein reiner Geldanspruch ist. Allerdings ist dies in den meisten Fällen gar nicht gewünscht, sodass das Haus „geteilt“ werden muss.